Verhaltenskodex für Lieferanten

Das Grundprinzip des Handelns von WM Sport ist ein nachhaltiges, die natürlichen Lebensgrundlagen schützendes, ein sozial verantwortungsvolles und rechtmäßiges unternehmerisches Verhalten. Dieses Grundprinzip gilt im eigenen Unternehmen sowie in den Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern. Auch von den WM Sport Lieferanten wird daher erwartet, dass dieses Grundprinzip eingehalten wird. Dieser Verhaltenskodex beschreibt die Mindestanforderungen, an die sich Lieferanten von WM Sport halten müssen, um diesem Grundprinzip gerecht zu werden und gesetzte Standards zu erfüllen.

WM Sport erwartet von seinen Lieferanten, dass sie die jeweils für sie geltenden, nationalen Gesetze einhalten und ihr Handeln den Regelungen dieses Verhaltenskodex entspricht.

1. Sozial- und Arbeitsbedingungen

Kinder- und Zwangsarbeit

Kinderarbeit und jegliche Art der Zwangsarbeit werden strikt abgelehnt. Der Lieferant gewährt, dass die jeweiligen nationalen Gesetze und internationalen Vereinbarungen eingehalten werden.

Vergütungen und Leistungen

Der Lieferant stellt sicher, dass die Löhne und Zusatzleistungen den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen, einschließlich der Bestimmungen zu Mindestlöhnen eingehalten werden und in Einklang mit den lokalen Industriestandards stehen.

Arbeitszeiten

Die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit werden eingehalten.

Vereinigungsfreiheit

Das Recht der Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens werden durch den Lieferanten anerkannt.

Diskriminierungsverbot

Jegliche Art der Diskriminierung wird verhindert. Der Lieferant beachtet die Prinzipien von Chancengleichheit und Gleichbehandlung und verhindert verbale oder körperliche Belästigung von Mitarbeitern.

Gesundheits- und Arbeitsschutzgesetze

Alle geltenden Gesundheits- und Arbeitsschutzgesetze sowie -vorschriften müssen vom Lieferanten einhalten werden und alle Tätigkeiten und Prozesse in Bezug auf mögliche Gefahren müssen überprüft werden. Der Lieferant bedient sich eines geeigneten Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Alle relevanten Genehmigungen müssen vorliegen.

2. Umweltschutz und Qualität

Alle erforderlichen nationalen Umweltschutzvorschriften und -gesetze sind vom Lieferanten einzuhalten. Ressourcen müssen geschont, Umweltrisiken minimiert und entstehende Umweltbelastungen reduziert werden. Der Lieferant bedient sich eines geeigneten Managementsystems zur Überwachung des Umweltschutzes. Es wird darüber hinaus vom Lieferanten gefordert, dass alle relevanten einschlägigen qualitäts- und textilrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Zusätzlich wird erwartet, dass der Lieferant von WM Sport unverzüglich darüber informiert, falls es diesbezüglich zu Unregelmäßigkeiten kommen sollte.

3. Compliance und Integrität

Kartell- und Wettbewerbsrecht

Der Lieferant verpflichtet sich zu einem fairen Wettbewerb. Zu beachten sind wettbewerbsschützende Gesetze, insbesondere das Kartellrecht sowie sonstige wettbewerbsregulierende Gesetze. Unzulässige Absprachen über Preise oder sonstige Konditionen, Verkaufsgebiete oder Kunden sowie ein Missbrauch von Marktmacht werden nicht toleriert.

Korruption und Bestechung

Korruption oder Bestechung sind vom Lieferanten zu unterbinden, besonders im Hinblick auf Zahlungen, Schmiergelder oder andere Vorteile, die zum Beeinflussen von Entscheidungen führen können. Interessenskonflikte in Geschäftsbeziehungen mit WM Sport oder Dritten sind zu meiden.

Geheimhaltung und Datenschutz

Mit sämtlichen Geschäfts- und sonstigen Daten sowie mit der geschäftlichen Korrespondenz mit WM Sport hat der Lieferant vertraulich umzugehen. Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten.

4. Einhaltung des Verhaltenskodex für Lieferanten

Die Einhaltung der Anforderungen des Verhaltenskodex für Lieferanten behält sich WM Sport vor, nach angemessener Vorankündigung, zu überprüfen. Der Lieferant hält zudem seine Lieferanten ebenso dazu an, die in diesem Verhaltenskodex niedergelegten Vorgaben einzuhalten. Der Lieferant ist für seine eigene Lieferkette verantwortlich. Jeder Verstoß gegen die im Verhaltenskodex für Lieferanten genannten Verpflichtungen wird als wesentliche Vertragsverletzung seitens des Lieferanten betrachtet.